Ombudsstelle für Schulen

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  1. Die Ombudsstelle für Schulen wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes § 5 Abs. 7 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet. Die zur Beratung und Unterstützung von Personen, die von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind, erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Ombudsstelle aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, verarbeitet. Dies kann im Anlassfall eine Übermittlung an weitere zuständige Behörden oder Einrichtungen umfassen, falls und soweit dies zur Bearbeitung des Anliegens erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz an der Ombudsstelle für Schulen erhalten Sie unter: https://www.bmbwf.gv.at/das-ministerium/datenschutz-in-der-zentralstelle-des-bmbwf/
  2. Wenn Sie den Antrag absenden möchten, bestätigen Sie nachfolgend die Richtigkeit Ihrer Angaben.